Erklärung zur Barrierefreiheit

Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Die ARGE 100 Prozent – BAB Unternehmensberatung GmbH und Mitgesellschafter ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.100-prozent.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Barrierefreie Inhalte

  • Texte sind in gut lesbaren Schriftgrößen (mindestens 16 px) und mit ausreichend Kontrast dargestellt.
  • Alle Bilder und Grafiken verfügen über aussagekräftige alt-Attribute oder sind als dekorativ mit alt=““ gekennzeichnet.
  • Klar strukturierte Überschriften-Hierarchie (<h1> bis <h6>).
  • Tastatur-Navigation mit sichtbarem Fokus-Rahmen für alle interaktiven Elemente.
  • Formulare besitzen beschriftete Labels (<label>).
  • Navigationselemente sind als <nav> markiert, Hilfetexte und ARIA-Attribute sind implementiert.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Plugins (z. B. Umschaltung der Sprache) können mit der Tastatur nicht vollständig bedient werden.
  • Handbuch für Unternehmen: Das Handbuch für Unternehmen ist in der vergangenen Programmlaufzeit im Jahr 2023 entstanden und ist daher nicht als barrierefreies pdf-Dokument verfügbar.
  • Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der ARGE liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Ergänzung zu individuellen Barrierefreiheitseinstellungen

Zusätzlich setzen wir das Plugin Elementor Ally ein, das es Nutzer*innen ermöglicht, über ein frei zugängliches Bedienpanel verschiedene Aspekte der Barrierefreiheit an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Dazu gehören unter anderem:

  • Vergrößerung von Schriften und Ausschnittsmodus für bessere Lesbarkeit
  • Anpassbare Kontrast- und Farbschemata
  • Maus- und Tastaturnavigation mit sichtbarem Fokus-Styling
  • Überspringen von Inhaltsblöcken („Skip Links“)
  • Unterstützung von Screenreadern durch verbesserte ARIA-Attribute

Über das Elementor Ally-Symbol (auf der rechten Seite, Mitte, rundes Icon) können Sie diese Einstellungen jederzeit aktivieren und so das Nutzererlebnis individuell optimieren.

Maßnahmenplan

Erkannte Defizite werden fortlaufend behoben:

Externe Widgets: Evaluation barrierefreier Alternativen bis 31.12.2025.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@100-prozent.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website www.100-prozent.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem (ggf. unterstützt durch einen Screenshot) und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt
ARGE 100 Prozent – BAB Unternehmensberatung GmbH und Mitgesellschafter
E-Mail: info@100-prozent.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Hinweis:
Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Änderungen werden mit Datum dokumentiert.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025